
Gustav Klimt (1862-1918)
Behandlungsablauf
1. Erst- und Anamnesegespräch
Nach telefonischer Terminvereinbarung findet mit betroffenen Personen ein Erst- und Anamnesegespräch statt.
In diesem Gespräch werden folgende Punkte geklärt bzw. darüber informiert:
- Beratung und Information über das Behandlungskonzept und über die passenden Angebote des Therapiezentrums
- eine erste Abklärung über die aktuelle psychosoziale Situation der Patient*innen
- Klärung der Motivation und der vorläufigen Therapieziele der Patient*innen
- Erarbeitung eines vorläufigen individuellen Therapieplanes
- bei Bedarf Empfehlung von ausgewählter Literatur über Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen. Bei Bedarf Weitergabe von psychoedukativen Hinweisen.
Zum Abschluß des Erst- und Anamnesegesprächs und nachdem sich die Patient*nnen für einen Behandlungsbeginn entschieden haben, werden Termine für die ärztlichen Erstordinationen (Allgemeine Medizin und Psychiatrie) vereinbart.
2. Diagnostische Abklärung
Diese erfolgt duch Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin
- somatischer Status zu Beginn und am Ende der Behandlung
- Verlaufskontrollen
- allenfalls Einleitung weiterer notwendiger medizinischer Untersuchungen (z.B. Blutbefunde, CT, Knochendichtemessung, endokrine Untersuchungen)
- genaue Analyse des jeweiligen Essverhaltens am Beginn und Ende der Behandlung und Motivation zur Normalisierung des Essverhaltens und Erarbeiten entsprechender Änderungsschritte
- Aufklärung der Patient:innen über essstörungsspezifische somatische Folgeerscheinungen und Komplikationen
- Entscheidung darüber, ob die somatischen Voraussetzungen für eine ambulante Behandlung gegeben sind.
Psychiatrische Ordinationen
Diese erfolgt durch Fachärzt*innen der Psychiatrie.
- ausführliche psychiatrische Diagnostik zur genauen Klassifikation der Essstörungsdiagnose und Abklärung zusätzlich vorhandener Komorbiditäten.
- Erhebung des aktuellen psychiatrischen Status zur Beurteilung von Schwere, Häufigkeit und Genese des Störungsbildes, sowie des Bewusstseinszustandes und der kognitiven, sowie sozialen Situation der Patient:innen
- auf Grund der erhobenen Befunde die Beurteilung, ob eine ambulante Behandlung für die Patient*innen möglich und sinnvoll ist,
- in weiterer Folge, die Besprechung einer eventuellen zusätzlichen psychopharmakologischen Behandlung der Patient*innen
- Einbeziehen von Informationen bezüglich Krankheitsanamnese und Ablauf bzw. Complianceverhalten bei Vorbehandlungen
3. Therapieplan
Allgemeinmedizinische Behandlung
Die Konsultation der begleitenden Fachärztin für Allgemeinmedizin ist mindestens einmal im Quartal verpflichtend vorgesehen. Bei grenzwertigem Gewicht und/oder bedenklichem körperlichen Zustand erhöht sich die Frequenz der ärztlichen Kontrollen.
Psychiatrische Behandlung
Bei kontinuierlicher psychiatrischer Medikation bzw. entsprechender Diagnose (Traumafolgeerkrankung, Komorbiditäten) sind mindestens einmal im Quartal, in krisenhaften Situationen häufigere Kontrollen notwendig.
Individuelle Psychotherapeutische Behandlung…
im Einzelsetting, in regelmäßigen Abständen. Bei Bedarf auch Traumatherapie und/oder Skills Training.
4. Nachsorge
Um einen dauerhaften Therapieerfolg zu gewährleisten bzw. diesen weiter zu stabilisieren sieht das Therapiezentrum intakt nach Beendigung der ambulanten Behandlung folgende Nachbetreuung der Patient*innen vor:
- Quartalsmäßige Wochenendseminare zur Unterstützung im Alltag und zur Weiterarbeit mit einzelnen therapeutischen Methoden
- Zwei persönliche Nachgespräche nach ½ Jahr und nach 1 Jahr (fallführende Ärzt*in/Patient*in)
- Jährliches Treffen der ehemaligen Patien*innen
Um einen dauerhaften Therapieerfolg zu gewährleisten, bzw. diesen weiter zu stabilisieren, sieht das Therapiezentrum intakt nach Beendigung der ambulanten Behandlung, eine individuelle Nachbetreuung der Patient*innen vor.
