
Jean-Etienne Liotard (1702-1789)
Behandlung von Essstörungen
Intakt bietet Beratung, umfassende Diagnostik und individuell abgestimmte medizinische und psychotherapeutische Behandlung von Essstörungen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit unseres Teams (Fachärzt*innen für interne Medizin und Psychiatrie, Psychotherapeut*innen und Berater*innen verschiedenster Fachrichtungen) gewährleistet eine individuelle Behandlung unseren Klient*innen auf Basis eines ganzheitlichen Behandlungskonzepts.
Im Zentrum des Beratungs- und Behandlungskonzepts steht die Aufarbeitung der psychischen und sozialen Hintergründe, die der Erkrankung zugrunde liegen. Im besonderen Maße wird der Zusammenhang von Traumatisierungen und Essstörungen berücksichtigt.
Unsere Behandlung gliedert sich in:
- Informations- und Beratungsphase
- Diagnosephase
- Behandlungsphase
- Verfestigungs- und Abschlussphase
Informationen zur Kostenübernahme
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Einrichtung keinen Vertrag mit den Krankenkassen hat. Daher können wir keine kassenfinanzierten Therapieplätze anbieten. Sämtliche Leistungen sind privat zu bezahlen und werden direkt mit der behandelnden Therapeut*in bzw. der behandelnden Ärzt*in verrechnet.
Speziell unser Team von Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision bietet auch niedrigere Therapiesätze für Personen in finanziell angespannter Lage an.
Anamnesegespräche (Aufnahmegespräche) sind für die Abklärung Ihres Anliegens sowie für die weitere Zuteilung an die Therapeut*innen oder Ärzt*innen notwendig und werden ebenfalls honoriert. Auch in diesen Gesprächen erhalten Sie unsere volle Aufmerksamkeit und eine sorgfältige Grundlage für die weitere Therapieplanung.
Teilweise Refundierung durch Krankenkassen
Eine teilweise Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen ist möglich. Die Honorarnote kann nach der Behandlung bei der jeweiligen Kasse eingereicht werden.
Aktuelle Refundierungsbeträge für Psychotherapie (Einzelsitzung):
- ÖGK: ca. 33,70 €
- SVS: ca. 50,00 €
- BVAEB: ca. 50,20 €
Die Kosten für ärztliche und dietologische Leistungen können ebenfalls bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach Leistung und Versicherung. Bei den im Verein tätigen Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision ist in der Regel keine Rückerstattung durch die Krankenkassen möglich, weshalb die Tarife entsprechend angepasst sind.
Privatversicherungen oder Zusatzversicherungen können je nach Vertrag zusätzliche Leistungen erstatten. Erkundigen Sie sich dazu bitte direkt bei Ihrem Versicherer.
Die tatsächlich erstatteten Beträge können je nach Krankenkasse, Sitzungsdauer und Versicherungsvertrag variieren.
